Bestattungspflicht

In Deutschland besteht Bestattungspflicht.


Die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen haben das Recht und die Pflicht, die Bestattung zu organisieren und die anfallenden Bestattungskosten zu tragen. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine Vorsorge getroffen oder Wünsche hinsichtlich seiner Bestattung hinterlassen, so entscheiden die Angehörigen über Art und Umfang der Bestattung.
Bestattungskosten sind Erbvorrangig.

Wenn die Angehörigen die Kosten nicht tragen können, kann beim zuständigen Sozialamt (Sterbeort der Verstorbenen) ein Antrag auf Übernahme gestellt werden. Die Bearbeitung dauert ca. 6 Monate.

Sind keine Angehörigen zu ermitteln, ordnet das Ordnungsamt des Sterbeortes die einfachste Feuerbestattung an.

Kinder müssen die Bestattung der Eltern bezahlen, auch wenn sie keinen Kontakt zu den Eltern hatten. Dies gilt auch, wenn die Kinder das Erbe ausgeschlagen haben.